1. Allgemeines, Geltungsbereich
Nadine Ladier, Geschäftsführerin und Inhaberin (im Folgenden als Trainerin aufgeführt) führt Sprachtrainings gemäß diesen AGBs aus. Mit der Beauftragung der Trainerin werden diese AGBs als angenommen
verstanden vom Auftraggeber. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen des Auftraggebers erkennt die Inhaberin nicht an. Weitere Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn
diese von Frau Nadine Ladier schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote, Honorare und Zahlungsbedingungen
Die Angebote sind freibleibend, Änderungen sind vorbehalten, alle Honorare verstehen sich in Euro.
Für Trainingsleistungen werden die an das Angebot oder den Vertrag angehängten Honorarbedingungen berechnet. Nebenkosten wie z.B. Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten etc. werden dem
Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber als Schuldner des Honorars.
3. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort der Sitzung werden von der Trainerin und dem Auftraggeber einvernehmlich vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur
Pünktlichkeit.
Eine kostenfreie Stornierung des Termins ist bis zwei Werktage vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.
4. Widerrufsrecht
Der Widerruf bedarf der Schriftform (Post, Email). Das Widerrufsrecht erlischt bei der Bestellung von Dienstleistungen (Erstellen von Analysen, Bewerbungsunterlagen etc.) mit der Inanspruchnahme bzw.
mit der Ausführung der Dienstleistung.
5. Copyright
Alle an den Auftraggeber ausgegebenen Unterlagen sind zu seinem persönlichen Gebrauch und im Honorar enthalten. Eine Weitergabe an Dritte ist hiermit wegen Urheberrecht ausdrücklich untersagt. Eine
Zuwiderhandlung kann strafrechtlich verfolgt werden.
6. Abnahme und Rückgaberecht
Der Auftraggeber wird die Abnahme der erbrachten Leistungen und Lieferungen unverzüglich nach Erhalt durchführen, spätestens am folgenden Tag. Falls der Auftraggeber innerhalb dieser Frist
schriftlich keine wesentlichen Mängel rügt, gilt die Leistung als abgenommen.
Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, insbesondere die Durchführung von schriftlichen Analysen, Bewerbungsunterlagen etc. wird die Rückgabe ausgeschlossen.
7. Gewähr und Haftung bei Dienstleistungen
Die Gewähr und Haftung sowohl dem Auftraggeber als auch Dritten gegenüber ist ausgeschlossen. Die Trainerin haftet nicht für Verträge und deren Rechtsfolgen.
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
Das gleiche gilt für erstellte Analysen oder Beratungsunterlagen.
8. Verantwortung des Auftraggebers bei der Erstellung von Unterlagen
Auch wenn der Auftraggeber die Konzeption der Unterlagen an die Trainerin überträgt, bleibt er doch für den gesamten Inhalt voll und ganz verantwortlich. Er ist gegenüber Dritten rechtlich für den
Inhalt aller Unterlagen und deren Angaben verantwortlich. Die Trainerin erstellt die Unterlagen im Kundenauftrag und nach seinen Angaben. Für die Richtigkeit der Kundenangaben ist die Trainerin nicht
verantwortlich. Sie kann die Kundenangaben nicht auf Richtigkeit überprüfen und geht von deren Wahrheitsgehalt aus.
9. Ausdrückliche Vorbehalte
Die Trainerin prüft Kundenunterlagen detailliert und gewissenhaft, Irrtum und Fehler sind ausdrücklich vorbehalten. Dies bezieht sich auf den Inhalt der von der Trainerin erstellten Unterlagen, auf
Wortwahl, Rechtsschreibung und Gestaltung.
10. Garantien
Die Trainerin übernimmt keine Garantien in Bezug auf ihre Beratungs- und Trainingstätigkeit, da der Erfolg der Maßnahmen immer auch nachhaltig auf Seiten des Auftraggebers liegt.
11. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Die Trainerin ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall o.ä. entstanden sind. In
diesem Fall wird der jeweilige Trainer den Auftraggeber schnellstmöglich informieren und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Auftraggeber unter der hinterlassenen Telefonnummer nicht erreichbar
war uund auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
12. Versicherungsschutz
Jeder Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Trainingssitzungen und kommt für evtl. verursachte Schäden selbst auf. Das Training selbst
ist kein Ersatz für Schulbesuche.
13.Haftung
Die Informationen und handlungskonzept-Vorschläge in Trainingssitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch die Trainerin sorgfältig erwogen und geprüft. Bei den Tätigkeiten der Trainerin
handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übermittlung jeglicher Daten
erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
14. Vertraulichkeit
Die Trainerin verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach der Beendigung des
Auftrags Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren.
15. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Das Training erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Trainerin möchte in diesem Zusammenhang
darauf aufmerksam machen, dass Trainings jeweils ein freier, selbstverantwortlicher und aktiver Prozess sind, und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können.
16. Sektenerklärung
Hiermit erklärt die Trainerin, dass sie nicht nach der Technologie von L.Ron Hubbard (Gründer der Scientology Organisation) arbeitet oder gearbeitet hat. Zudem lehnen wir sektierende Praktiken jeder
Art ab und distanzieren uns ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.
17. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt, mindestens jedoch zu
75%.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Schwalbach am Taunus. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht in Schwalbach am Taunus. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.